Lieber Kunde!
Die Reisebedienungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Lilest-Reisen. Sie sind gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abreicherung in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung.
Sie können unsere Angebote schriftlich per Post oder per Telefax, elektronisch per Email oder Internet, fernmündlich oder mündlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und unsere Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Ort- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird Lilest-Reisen Ihnen die schriftliche Reisebestätigung aushändigen. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 5 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.
2. Bezahlung und Reiseunterlagen.
Lilest-Reisen darf Zahlungen und Anzahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k Abs.3 BGB entgegennehmen.
Nach Erhalt der Reisebestätigung, des Sicherungsscheines und der Rechnung zahlen Sie bitte 10% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restpreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto von Lilest-Reisen gutgeschrieben ist. Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten zu belasten.
2.Reiseformalitäten, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften.
Wir sind verpflichtet Sie über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und evtl. Mitreisender vorliegen. Sie sind ausschließlich verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Ihren Lasten.
3. Leistungs- und Preisänderung.
3.1 Lilest-Reisen behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständig informiert wird. Nebenabreden nach Vertragsabschluss, durch die die vertraglichen Leistungen verändert werden, sind möglich. Sie werden von uns unverzüglich schriftlich bestätigt. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages darf Lilest-Reisen vornehmen, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertiges Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. . Die vorgenannte Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber gelten machen.
3.2 Lilest-Reisen kann eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Werden die bei Abschluss der Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertiges Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Die vorgenannte Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber gelten machen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren. Umbuchung und Ersatzteilnehmer.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der Anschrift "Lilest-Reisen", Tempowerkring 6, 21079 Hamburg zu erklären. Sie müssen den Rücktritt schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreises verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches ist:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
Vom 89. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn : 30% des Reisepreises
Vom 34. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn : 70% des Reisepreises
Vom 14. bis zum 5. Tag vor Reisebeginn : 80% des Reisepreises
Vom 4. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn :oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
Wir empfehlen Ihnen unbedingt der Anschluss einer Rücktrittkostenversicherung.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Bis zum Reiseantritt können Sie auch verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Lilest-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintrittes haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entsprechen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritts Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in die gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.
Lilest-Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir Anspruch auf den Reisepreis
- falls der Kunde den Reisepreis entgegen seinen Verpflichtungen nicht bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet uns als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung in Ziffer 4 zu zahlen
- für die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Reiseausschreibung jeweils angegeben ist, und die dem Kunden in der Reisebestätigung nochmals mitzuteilen ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, können wir bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss Lilest-Reisen den Kunden unverzüglich davon informieren. Der angezahlte Reisepreis wir dann von uns sofort erstattet.
6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt.
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie auch wir den Vertrag kündigen. Wird den Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
7. Beschrenkung der Haftung.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen nhalten Dritter. Sämtliche auf der Website dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Lilest-Reisen haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Lilest-Reisen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der Touristikleistung begrenzt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Lilest-Reisen haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Lilest-Reisen haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Lilest-Reisen oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
8. Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.
Wird der Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtig und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
9. Gepäckverlust und Gepäckverspätung.
Schäden oder Zustellungsverzögerung bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Rechtswahl und Gerichtstand.
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsver4hältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Gerichtsstand für alle Klagen von Reisekunden gegen uns ist Hamburg.
Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
12. Versicherungen.
Insolvenzversicherung.
Wir sind nun dann berechtig, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Zurich Versicherung AG Deutschland, Frankfurt (Kautionsversicherung) abgesichert. Der Sicherunkschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt. Risikoträger für Reiserückkerkosten ist die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Hannover.
Reiseschutz.
Bitte beachten Sie, dass unsere Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung erhalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wir empfehlen ebenfalls den Abschluss einer Auslands-Reise-Krankenversicherung. Nähere Informationen hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter www.travelsafe.de.
13. Datenschutz.
Alle persönlichen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
14. Schlussbestimmungen
Lilest-Reisen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber der Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunde und Lilest-Reisen bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
15. Leistungs und Erfüllungsort.
Lilest-Reisen
Tempowerkring 6
21079 Hamburgv
Tel.: +49 (0)40 79012 105
Fax.: +49 (0) 40 79012 106
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